Außenministerium

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    • Nun, nach anfänglicher Mitwirkung haben wir uns aus dem Völkerbund zurückgezogen. Wir betrachten die Gründung als gescheitert und überwiegend von persönlichen und ideologischen Untrieben verwässert. Gut gemeint ist halt nicht immer auch gut gemacht.
      Wir werden gerne prüfen, ob der Internationale Rat für uns eine Alternative sein kann. Ich werde mir in den nächsten Tagen alle Unterlagen kommen lassen und unserem Presidente eine Einschätzung des Außenministeriums vorlegen.

      Übrigens sind wir immer an fairen und spannenden Handelsbeziehungen interessiert. Wäre doch schade wenn man in ihrer Heimat nur über Unwege an unseren köstlichen Calamari-Rum käme.
    • Ein Schreiben aus San Cristóbal trifft ein




      Ministerio de Exteriores de la República de San Cristóbal

      Querido Señor Mourinho,

      die República de San Cristóbal ist nach den Wirren der letzten Wochen, welche in unserem Land herrschten, bemüht, ihre Beziehungen mit den Staaten der Erde zu intensivieren.
      Dazu zählen auch die Beziehungen zu den Soleado. Die República de San Cristóbal und Soleado haben, wie Sie wissen, gemeinsame geschichtliche Wurzeln, deren Spuren zurück ins heutige medianische Imperium gehen.
      Gerade deshalb ist es für uns wichtig, freundschaftliche Beziehungen mit Ihrem Land zu pflegen, um zu zeigen, dass die Völker der neuen Welt zusammenhalten.
      Ich bitte Sie deshalb, mir einen Termin zu nennen, damit ich auf ein Gespräch vorbeikommen kann um zu besprechen wie Soleado und San Cristóbal diplomatische Beziehungen aufnehmen und vertiefen können.

      Bis dahin verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung,


      Sofía Teresa Torres Suárez
      Ministro de Relaciones Exteriores de la República de San Cristóbal
    • Zino Mourinho schrieb:

      Nun, nach anfänglicher Mitwirkung haben wir uns aus dem Völkerbund zurückgezogen. Wir betrachten die Gründung als gescheitert und überwiegend von persönlichen und ideologischen Untrieben verwässert. Gut gemeint ist halt nicht immer auch gut gemacht.
      Wir werden gerne prüfen, ob der Internationale Rat für uns eine Alternative sein kann. Ich werde mir in den nächsten Tagen alle Unterlagen kommen lassen und unserem Presidente eine Einschätzung des Außenministeriums vorlegen.

      Übrigens sind wir immer an fairen und spannenden Handelsbeziehungen interessiert. Wäre doch schade wenn man in ihrer Heimat nur über Unwege an unseren köstlichen Calamari-Rum käme.
      Ich kann gut verstehen, daß Sie sich aus den Gesprächen des sogenannten Völkerbundes zurückgezogen haben. An Handelsbeziehungen sind wir auch sehr interessiert - natürlich würden wir gern größere Mengen an Rum importieren!
      SEINE HOCHGEBOREN VIZEGRAF LOUIS VON HOUDON RAG KVL I KVO II
      ZEREMONIENMEISTER SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS BEIDER ARCHIPELE
      GEHEIMRAT
      LIVORNIEN.LI
    • Gewiss. Ich habe hier einen Entwurf mitgebracht.


      Grundlagenvertrag zwischen dem Königreich beider Archipele und der Republik Soleado

      Seine Majestät, der König beider Archipele und die Republik Soleado,
      eingedenk der Verantwortung, die die Völker des Königreiches beider Archipele und der Republik Soleado für den Frieden zwischen den Völkern tragen,
      geleitet von der Erkenntnis um die Bedeutung von Kooperation und Zusammenarbeit und
      in der festen Absicht, das Wohl der Menschen zu mehren,
      schließen nachfolgenden Vertrag:

      § 1
      (1) Seine Majestät, der König beider Archipele und die Republik Soleado (im Folgenden «Vertragspartner» genannt) erkennen sich als souveräne Völkerrechtssubjekte an und verpflichten sich, die Grenzen und territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
      (2) Die Vertragspartner bekennen sich zum Ideal und Ziel des Friedens und der Zusammenarbeit der Völker in versöhnter Verschiedenheit.
      (3) Um Friedens und Zusammenarbeit der Völkerzu fördern, arbeiten die Vertragspartner im Internationalen Rat konstruktiv am Aufbau der Völkergemeinschaft.
      (4) Die Vertragspartner achten die gegenseitige innere Selbstbestimmung ohne sich in innere Angelegenheiten des anderen Vertragspartners einzumischen.

      § 2
      (1) Die Vertragspartner vereinbaren die Aufnahme diplomatischer Kontakte zueinander und können zu diesem Zweck Gesandte austauschen, die diplomatische Immunität genießen.
      (2) Die Gesandtschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Vertragspartners besonders geschützt.
      (3) Die entsandten diplomatischen Mitarbeiter bedürfen der offiziellen Akkreditierung durch die Regierung des Gastlandes.
      (4) Gebäude und Gelände der Gesandtschaften dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von den Behörden des Gastlandes betreten und durchsucht werden; das Post- und Fernmeldegeheimnis wird von den Behörden des Gastlandes gewährleistet.

      § 3
      (1) Die Vertragspartner streben im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die Förderung des Handels und des kulturellen Austausches an.
      (2) Darüber hinaus erklären die Vertragspartner ihre Bereitschaft, zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des grenzüberschreitenden Terrorismus zusammenzuarbeiten.
      (3) Die Vertragspartner achten das gegenseitige geistige und markenrechtliche Eigentum und unterbinden den unerlaubten Handel.
      (4) Die Vertragspartner schützen die Handelsmarken "Montenac", "Kronen-Bier", "Haltberger" und die regionale Bezeichnung "Livornischer Käse" und verpflichten sich, keine gleichlautenden Produktbezeichnungen für außerhalb der Ursprungsregion produzierte Waren zuzulassen.

      § 4
      (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten.
      (2) Die Vertragspartner verpflichten sich, auftretende Differenzen friedlich beizulegen.
      (3) Können Differenzen zwischen den Vertragspartnern nicht einvernehmlich beigelegt werden, können die Vertragspartner ein neutrales Schiedsgericht anrufen.
      (4) Wird ein Schiedsgericht angerufen, so bestimmt jeder Vertragspartner einen Richter. Die beiden benannten Richter wählen einvernehmlich einen dritten Richter hinzu. Staatsangehörige der Vertragspartner sind vom Richteramt ausgeschlossen.
      (5) Das Schiedsgericht konstituiert sich selbst. Vor Verfahrenseröffnung haben die Parteien sich zu verpflichten, den Schiedsspruch anzuerkennen.

      § 5
      Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Organe der Vertragspartner in Kraft.

      § 6
      Dieser Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden. Der andere Vertragspartner ist vor Aussprache der Kündigung in Kenntnis zu setzen.




      Laguna, den ...


      Im Namen Seiner Majestät König Philipp V beider Archipele:

      Seine Excellence der Sondergesandte Seiner Archipelischen Majestät

      Vicomte Louis de Houdon



      Im Namen der Republik Soleado

      Seine Excellence der Minister des Äußeren

      Zino Mourinho
      SEINE HOCHGEBOREN VIZEGRAF LOUIS VON HOUDON RAG KVL I KVO II
      ZEREMONIENMEISTER SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS BEIDER ARCHIPELE
      GEHEIMRAT
      LIVORNIEN.LI
    • Excellent! Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet, Excellence. Hm, das erinnert mich an ein Verfahren aus meiner Heimat, das diesem nicht unähnlich ist. Sehr interessant. Ich bin schon gespannt auf die Antwort der zuständigen Stellen!
      SEINE HOCHGEBOREN VIZEGRAF LOUIS VON HOUDON RAG KVL I KVO II
      ZEREMONIENMEISTER SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS BEIDER ARCHIPELE
      GEHEIMRAT
      LIVORNIEN.LI
    • Die Königliche Post ist sehr daran interessiert, mit Ihnen zusammenzuarbeiten und wird gern ihre Telecom-Spezialisten hierher senden, um ein Kommunikationnetz nach Ihren wünschen aufzubauen. Selbstverständlich würde der Preis durch Subventionen der Regierung entsprechend gesenkt. Ihre Leute nennen uns die genauen Wünsche und wir unterbreiten ein Angebot.
      SEINE HOCHGEBOREN VIZEGRAF LOUIS VON HOUDON RAG KVL I KVO II
      ZEREMONIENMEISTER SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS BEIDER ARCHIPELE
      GEHEIMRAT
      LIVORNIEN.LI
    • Das ist wunderbar! Ich bleine gern noch etwas hier. Fassen Sie das als Kompliment auf. Aber nicht, daß Sie die Arbeit am Vertrag deswegen hinauszögern! Vielen Dank für die Gastfreundschaft, Excellence. Ich fahre dann wieder ins Gästehaus zurück und freue mich, von Ihnen zu hören.
      SEINE HOCHGEBOREN VIZEGRAF LOUIS VON HOUDON RAG KVL I KVO II
      ZEREMONIENMEISTER SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS BEIDER ARCHIPELE
      GEHEIMRAT
      LIVORNIEN.LI
    • Exzellenz, es haben alle Gremien getagt. Folgende Einwände darf ich ihnen mitteilen, in der Hoffnung, dass wir diese schnell ausräumen und das Vertragswerk beschließen können.

      § 1.
      (3) Um Friedens und Zusammenarbeit der Völkerzu fördern, arbeiten die Vertragspartner in internationalen Organisationen und Gremien konstruktiv am Aufbau der Völkergemeinschaft.

      § 3.
      (4) Die Vertragspartner schützen die livornischen Handelsmarken "Montenac", "Kronen-Bier", "Haltberger" und die regionale Bezeichnung "Livornischer Käse" sowie die soleadischen Handelsmarken "Calamari Rum", "Azúcar Libre", "Pinaveza" und die regionalen Bezeichnungen "Soleadische Zigarren" und verpflichten sich, keine gleichlautenden Produktbezeichnungen für außerhalb der Ursprungsregion produzierte Waren zuzulassen.


      Zum ersten Punkt möchte ich anmerken, dass wir eine Mitgliedschaft im Internationalen Rat derzeit noch prüfen, aber nicht ausschließen. Dennoch sollte hier die Formulierung zunächst neutraler gehalten sein.
      Beim zweiten Punkt haben wir unsere Wünsche zum Schutz unserer Handelsmarken und Produktbezeichnungen beigefügt.